Effizienz & Effektivität

Förderprogramme zur Organisationsentwicklung

… final geht es um etwas, was größer ist als wir selbst!

Nachhaltigkeit im Fokus!

…. ein „weiter so“ ist für viele von uns nicht akzeptabel

Und auch die europäische und die nationale Gesetzgebung zwingt Unternehmen zum Umdenken und zum Handeln. Investoren und Fremdfinanzierer werden verpflichtet, Nachhaltigkeitskennzahlen in Ihre Engagements einzubeziehen.

Die Nachhaltigkeit wird zum essenziellen Bestandteil der integrierten Unternehmensplanung. Die Plausibilität der Strategie und die Ergebnisse der operativen Wertschöpfung werden über die Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen entscheiden.

{

Die normative Ausrichtung, die selbstauferlegte ethische Legitimation, ist signifikant!

Meinen wir es wirklich ernst? Gerade die „Humanressourcen“ reagieren auf dieses Thema sehr sensibel, auch wenn Sie es weniger direkt formulieren; sie strafen einfach ab.

Was wir fühlen, hat Einfluss darauf, was wir denken. Was wir denken, hat Einfluss darauf, was wir sagen und was wir sagen hat Einfluss darauf, wie wir uns verhalten.

Wir brauchen lediglich Verhalten bewusst wahrnehmen und können darauf schließen, was Menschen fühlen und daraus ableiten, was sie brauchen.

Fachkräftemangel selbstgemacht?

„The War of Talents“

Der durch Steven Hankin bereits 1997 beschriebe „Krieg um Talente“ kann nur durch die Organisationen gewonnen werden, welche auf das Individuum, den Menschen, eingehen, Werte entwickeln, achten und vorleben.

Wie zu so unendlich vielen Themen wissen wir, dass wir Dinge verändern müssen und dennoch warten wir immer auf den Eintritt der Katastrophe.

Zum Artikel:

{

Transaktionskosten out of Control?

Wir investieren Unsummen in Werbung, Internet & Social-Media und sind stolz auf unsere glänzenden Fassaden. Dann kommen Menschen von außen, blicken ins Innere und treffen auf Menschen, welche sich von morgens bis abends traurig ansehen, und dann gehen sie wieder!

Es ist dienlich auf die zu achten, welche ich bereits habe, die, welche da sind und welche zu 61% bereit wären zu gehen, sobald ein Dritter ein angenehmeres Umfeld in Aussicht stellt.

Ich erarbeite mit Ihnen Handlungsoptionen und gemeinsam entwickeln wir Maßnahmen, um Sinn zu stiften (Sense Making). Wir gestalten Bezugsrahmen, in welchen Leistung Wertschätzung erhält und Entwicklung sowie Selbstverantwortung gefördert wird.

Vertikale & horizontale Symmetrie

Unsere Organisationen sind wie Bilder in Bewegung …

… je mehr Störungen mit der Zeit auftreten und auffallen, desto geringer das Interesse der aktiven Teilnahme am Gesamten, selbst wenn das grundsätzliche Programm passt.

Für das Finetuning und das Redesign können wir öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen und das Angebot ist immens. Wir müssen lediglich das für Sie passende Programm abrufen.

„Die Bipolarität der Motive aller Beteiligten bietet genau die Power, welche benötigt wird, um die Themen zu erkennen und zum Besseren zu verändern.“

Potentialberatung NRW

Ermittlung der Unternehmenspotentiale durch aktive Beteiligung der Beschäftigten. Begleitung der Umsetzung notwendiger Veränderungen zu den Themen Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Personalentwicklung, demografischer Wandel und/oder Gesundheit.

Förderung: 1 bis 8 Unterstützungstage / 40% der Aufwendungen max. € 400,00 pro Tag

Die Potenzialberatung kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Die Potenzialberatung im Detail

Das Förderprogramm Potenzialberatung NRW bietet einen Handlungsrahmen für Unternehmen, um auf vielfältige Herausforderungen etwa durch Globalisierung, technologische Veränderungen, demografischen Wandel und Fachkräftebedarf zu reagieren. Das Ziel ist dabei u. a., Arbeits- und Produktionsbedingungen herzustellen, die von den Beschäftigten mit initiiert und getragen werden. Dies geschieht über einen beteiligungsorientierten Beratungsprozess. Dieser bezieht sowohl die Unternehmensleitung und die Führungsebene als auch die übrige Belegschaft mit ein und wird durch ein externes Beratungsunternehmen durchgeführt.

Dieses Vorgehen wirkt sich auf die Unternehmenskultur aus, indem es die Mitwirkung, Motivation, Selbstverantwortung und Lernprozesse unterstützt. Unter Beteiligung der Beschäftigten werden Handlungsbedarfe aufgedeckt sowie Lösungsansätze und notwendige Veränderungsschritte erarbeitet. Auf diese Weise wird sowohl die Beschäftigungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeiter als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt. Dieser Ansatz gilt grundsätzlich für die Programme der Organisationsentwicklung.

Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln der Europäischen Union die Potenzialberatung NRW. Mithilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potenziale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.

Die Beratung im Sinne des Förderinstrumentes muss demnach unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens in einem der Themenfelder Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Personalentwicklung, demografischer Wandel oder Gesundheit erfolgen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 8 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen, einschließlich Non-Profit-Organisationen, mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent). Die Potenzialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Hinweise zur Ausgestaltung der Potenzialberatung im Themenfeld Digitalisierung & Arbeit 4.0

Hinweise zur Qualifizierungsberatung mit dem Förderinstrument Potenzialberatung

Hinweise zu Beratungsangeboten zum Thema Qualitätsmanagement & Potenzialberatung.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Fördermitteln des ESF „Potenzialberatung“

Evaluation der ESF geförderten Potenzialberatung NRW

„Wir müssen so unendlich schnell handeln und damit beginnen, unser Zuhause wertzuschätzen und alles dafür zu tun, diesen Ort zu erhalten.“

Transformationsberatung NRW

Ausrichtung und Umsetzung des Themenfeldes „Green Economy“. Ergänzung zur Potenzialberatung. Klima- und umweltfreundliches Wirtschaften, Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Förderung: 1 bis 12 Unterstützungstage / 40% der Aufwendungen max. € 400,00 pro Tag

Die Transformationsberatung kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Die Transformationsberatung im Detail

Unternehmen sind gefordert, sich in Richtung einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaft weiterzuentwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben und um gesetzliche Anforderungen, aber auch Vorgaben von Kund*innen und nicht zuletzt Erwartungen der Endverbraucher*innen an umwelt- und ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen.

Die Transformationsberatung NRW als neues Förderinstrument mit Start am 01.07.2022 fördert die Beratung von Unternehmen in NRW zur Ausrichtung und Umsetzung im ausschließlichen Themenfeld einer Green Economy Strategie. Die Transformationsberatung lässt sich hinsichtlich der ähnlichen Förderkonditionen und der gemeinsamen Ziele zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit als Schwesterprogramm der bereits seit 2000 existierenden Potenzialberatung begreifen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 12 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen, einschließlich Non-Profit-Organisationen, mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent).
Die Transformationsberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Die Landesregierung NRW fördert durch die Transformationsberatung KMU bei der Entwicklung hin zu einer Green Economy. Da dies für viele Unternehmen und auch Berater*innen ein neues Thema ist, wurde das Projekt Green Deal NRW eingesetzt: Es stellt wichtige Informationen zum Themenbereich zusammen und entwickelt die benötigten Konzepte und Instrumente, die im Rahmen einer Transformationsberatung Anwendung finden können.

Auf der Website greendealnrw.de finden Sie Hintergrundinformationen zu verschiedensten Themen der Green Economy, webbasierte Instrumente zur Orientierung und Identifikation von Schwerpunkten für die Beratung und Links zu den institutionellen Akteur*innen in NRW, die Unterstützung im Themenfeld anbieten.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Fördermitteln des ESF „Transformationsberatung“

Vorlage Unternehmensstrategie zum ESF-Förderprogramm 2.8 Transformationsberatung

Studie zur Beteiligungsorientierung in betrieblichen Veränderungsprozessen 05/2020

„Ich bin dafür ausgebildet, schnell Lösungen zu finden, wenn’s kritisch wird oder bereits ist. Zuerst beschützen wir Sie, dann resetten wir Ihre Organisation; gemeinsam finden wir Lösungen!“

Neustartberatung NRW

Sicherheit und Orientierung in der Veränderung eines Sanierungs- oder Restrukturierungsprozesses. Unterstützung der Ermittlung der Chancen einer aktiven Neupositionierung. Kombinierbar mit den Förderprogrammen der Potenzial- und Transformationsberatung.

Förderung: 1 bis 2 Unterstützungstage / 40% der Aufwendungen max. € 400,00 pro Tag

Nutzung des Programms im Kontext von Massenentlassungsanzeigen lt. § 17 KSchG < 6 Monate.

Die Neustartberatung im Detail

Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen, indem die Notwendigkeit und die Zusammenhänge eines zurückliegenden Restrukturierungsprozesses und des daraus folgenden Personalumbaus besser verstanden und verarbeitet werden können und die Chancen einer aktiven Neupositionierung in einem zukünftigen Veränderungsprozess einer Potenzial- oder Transformationsberatung erkannt und wahrgenommen werden können.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 2 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag in Kombination mit einer Potenzialberatung oder Transformationsberatung. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und an Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen mit einer Massenentlassungsanzeige lt. § 17 KSchG, die nicht älter als 6 Monate ist.

Sorry, aber ich habe keine wirklich für Sie interessanten oder weiterführenden Informationen gefunden. Wenn Sie zu dem Programm weitere Fragen haben, rufen Sie mich gern an unter: +49 151 17541293

„Zusammenarbeit neu gestalten. Das Ziel ist, die vorhandenen Potenziale zu nutzen, Verständnis für den anderen zu entwickeln und Vertrauen (zurück)zugewinnen.“

Coach2Change

Bei Coach2Change handelt es sich um ein individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching für Beschäftigte in klein- & mittelständischen Unternehmen.

Konkrete Ziele des Coachings sind, dass Beschäftigte in die Lage versetzt werden

  • gewachsene Bedingungen und Strukturen zu verändern
  • und/oder eigene und andere Verhaltensweisen positiv zugunsten des Gelingens von Transformation zu beeinflussen.

Förderung: bis zu 15 Coaching-Tage / 50% der Aufwendungen max. € 570 pro Tag (min. 6 Zeitstunden) / Personalfreistellung € 90,00 für max. drei Beschäftigte und Coachingtag

Nutzung des Programms ausschließlich im JTF-Gebietsbereich

Coach2Change im Detail

Bei Coach2Change handelt es sich um ein individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching für Beschäftigte in KMU aus der JTF-Gebietskulisse. Zur Unterstützung im Umgang mit transformationsbedingten Veränderungen fördert das Coaching Fähigkeiten zum:

Change-Management: dabei geht es um die Befähigung zum Management und zur Organisation von grundlegenden Veränderungsprozessen am Arbeitsplatz und im Unternehmen und/oder

Vorantreiben von Transformationsprozessen am individuellen Arbeitsplatz und im Unternehmen: dabei geht es um die Befähigung zur Veränderung von Arbeitsbedingungen und/oder zur Umgestaltung von Prozessen, Abläufen oder Systemen hin zur Nachhaltigkeit.

Konkrete Ziele des Coachings sind, dass Beschäftigte in die Lage versetzt werden:

– gewachsene Bedingungen und Strukturen zu verändern

– und/oder eigene und andere Verhaltensweisen positiv zugunsten des Gelingens von Transformation zu beeinflussen.

 

Fallbeispiel 1:

Ihr Unternehmen für Industriereinigung ist mit der Veränderung konfrontiert, die Recyclingfähigkeit verwendeter Materialien und Chemikalien zugunsten einer guten Klimabilanz Ihres Unternehmens und auch der Ihrer Kunden zu verbessern. Ihr neuer Hauptkunde macht dies zur Voraussetzung für die weitere Beauftragung.

Für die Auswahl und das Qualitätsmanagement zuständigen Beschäftigten bedeutet dies, dass sie aktiv an dem Transformationsprozess mitwirken, sich mit dem Thema Klimabilanz in der Industriereinigung auseinandersetzen, neue Ideen mit einbringen, diese veranschaulichen und dokumentieren können müssen und betriebsinterne Prozesse weiterentwickeln sollen. Sie benötigen entsprechende Skills und Kompetenzen, um die Veränderungsprozesse angemessen managen, organisieren und initiieren zu können. Coach2Change unterstützt hier. 

Fallbeispiel 2:

Ihr Betrieb befasst sich mit der Instandhaltung von Industriegeräten und hat bisher insbesondere Aufträge für einen Kunden aus der Kohlewirtschaft bearbeitet. Der Kunde wird mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen und Ihr Betrieb erschließt sich neue Märkte, Geräte und Produkte. Der gesamte Betrieb muss an dieser Transformation mitwirken.

Die bisherigen Arbeitsroutinen Ihrer Beschäftigten werden durchbrochen. Sie müssen zunehmend digitale Kommunikation sowie neue Tools und Technologien nutzen oder neue Geräte bewerten und einsetzen. Es ist erforderlich, häufiger Fortschritte der Veränderungen zu berichten und mit externen Partnern zu kommunizieren. Dies kann auch als Herausforderung wahrgenommen werden und nicht jeder Beschäftigte kann die weitreichenden Veränderungen ohne Unterstützung bewerkstelligen. Hier kommt Coach2Change zum Einsatz.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Fördermitteln des EFS „Coach2Change“

JTF Gebietskulisse Anlage 4 der ESF 2021-2027

Weiterleitung der Zuwendung im Sinne §264 StGB

„Innerbetriebliche Fortbildung und Weiterentwicklung sind Maßnahmen, für welche wir Unterstützung in Anspruch nehmen können!“

Bildungsscheck

Um berufliche Weiterbildung für mehr Menschen in NRW attraktiv zu machen bzw. erst zu ermöglichen, bietet die Landesregierung mit dem Bildungsscheck NRW finanzielle Unterstützung an. Zielsetzung für den Einsatz des Bildungsschecks ist die Erhöhung der beruflichen Weiterbildung – insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen am Arbeitsplatz und den damit verbundenen neuen Herausforderungen im Betrieb, wie z. B. der beschleunigten technischen Entwicklung.

Förderung: KMU < 50 Mitarbeiter (FTE/Vollzeitäquivalente) / 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungs-maßnahme (max. € 500,00) / Je Unternehmen stehen 10 Bildungs-schecks pro Kalenderjahr zur Verfügung (max. ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter)

Der Bildungsscheck im Detail

Das Förderprogramm „Bildungsscheck“ gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln der Europäischen Union im individuellen Zugang die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Einzelpersonen (im Besonderen von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden) sowie im betrieblichen Zugang die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen Betrieben.

Die G.I.B. unterstützt und begleitet das Land NRW bei der Umsetzung des Programms Bildungsscheck NRW. Im Mittelpunkt steht dabei die Begleitung der für den Bildungsscheck eingerichteten Bildungsberatungsstellen.

Wir unterstützen die Bildungsscheck-Beratungsstellen durch Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, durch Erfahrungsaustauschmöglichkeiten sowie telefonische Klärung von Fragen, die während des Beratungsprozesses vor Ort entstehen können.
Hierdurch sichern wir landesweit Transparenz und Qualität zu diesem Instrument.

Programminfos

Mit dem Bildungsscheck NRW gewährt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung von Privatpersonen und Beschäftigten.

Gefördert wird der Bildungsscheck NRW aus Mitteln der Europäischen Union.

Der individuelle Zugang richtet sich an alle Einzelpersonen, insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Bedarf an einer Weiterbildung, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht. Dieser ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Einzelveranlagung nachweislich maximal 40.000 Euro betragen  (maximal 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Bildungsscheck im individuellen Zugang in Anspruch genommen werden.

Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.

 

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Sitz oder Arbeitsstätte in NRW.

Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.

Unternehmen können bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen (max. ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in).

Berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den /die Arbeitgeber*in besteht, sind von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen (z. B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragte*r, Beauftragte*r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).

Sofern für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Förderung über den Bildungsscheck NRW nicht möglich.

 

Es ist möglich, innerhalb eines Kalenderjahres jeweils einen Bildungsscheck über beide Zugänge zu erhalten.

Die Förderung umfasst 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der durch den/die Weiterbildungsanbieter*in übersandten Rechnung, maximal 500 Euro.

Kriterien zur Ausstellung eines Bildungsschecks Individueller Zugang zum ESF-Förderprogramm

Kriterien zur Ausstellung eines Bildungsschecks Betrieblicher Zugang zum ESF-Förderprogramm

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Fördermitteln des ESF „2.3 Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“

Anlage 2.3 Vorlage Auflistung der Bildungsschecks

Beihilfliche Regelung Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren

{

Die hier aufgeführten Förderprogramme stellen lediglich einen Teil der Möglichkeiten dar und beziehen sich nur auf NRW.

Völlig unabhängig, in welch anderem wunderschönen Teil dieser Republik Sie Ihren Firmensitz haben, wir finden die für Sie zuständige Institution und das passende Programm. 

Sprechen Sie mich an; gerne informiere ich Sie umfänglich zu den bestehenden Möglichkeiten.

Alexander Rank

+49 151 1754 1293

Mit exogener Unterstützung
Zukunft gestalten

Alexander Rank

+49 151 1754 1293

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner